Die Referenten des ifb
Herr Alexander Roth

Geburtsjahr: 1971
Referentenerfahrung seit: 2003
Ausbildung und Qualifikation:
Jurastudium an den Universitäten Tübingen und Heidelberg mit dem Wahlfach kollektives Arbeitsrecht; in Tübingen aktiver Studentenvertreter. Nach dem Referendariat in Heilbronn Niederlassung als Rechtsanwalt von Anfang an mit arbeitsrechtlichem Tätigkeitsschwerpunkt. Seit 2003 ausschließlich auf Arbeitnehmer- und Betriebsratsseite tätiger Anwalt. Ab dieser Zeit auch Referententätigkeit und regelmäßige Weiterbildung als Referent. Im Jahr 2005: Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Referentenschwerpunkte:
Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Umstrukturierung, Personalabbau, Betriebsänderung, Aktuelle Rechtsprechung, Jugend- und Auszubildenenvertretung, Betriebsratvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte, Mobbing, Konfliktbewältigung und Mediation
Publikationen:
noch keine
Motivation:
Von Kindesbeinen an, begeisterte mich die Tätigkeit als Interessenvertreter, so dass ich als Klassensprecher, Schulsprecher und Studentenvertreter aktiv war und erste Erfahrungen sammelte. Gerade als auf die Arbeitnehmer- und Betriebsratsseite spezialisierter Anwalt ist es mir heute möglich, diese Gruppen bei ihrer Arbeit bestmöglich zu unterstützen. Neben der abwechslungsreichen Gestaltung der Seminare ist es mir ein Anliegen, auch komplexe Themen in verständlicher Sprache zu vermitteln. Zur besseren Veranschaulichung der Seminarinhalte kann ich auf ein breites Repertoire an eigenen Fällen aus meiner Anwaltstätigkeit zurückgreifen. Die Referententätigkeit sehe ich als sinnvolle und kreative Ergänzung meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht, die es mir gleichzeitig ermöglicht, mein Wissen an Betriebsräte und andere Interessenvertreter auf Arbeitnehmerseite weiterzugeben.
Referentenerfahrung seit: 2003
Ausbildung und Qualifikation:
Jurastudium an den Universitäten Tübingen und Heidelberg mit dem Wahlfach kollektives Arbeitsrecht; in Tübingen aktiver Studentenvertreter. Nach dem Referendariat in Heilbronn Niederlassung als Rechtsanwalt von Anfang an mit arbeitsrechtlichem Tätigkeitsschwerpunkt. Seit 2003 ausschließlich auf Arbeitnehmer- und Betriebsratsseite tätiger Anwalt. Ab dieser Zeit auch Referententätigkeit und regelmäßige Weiterbildung als Referent. Im Jahr 2005: Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Referentenschwerpunkte:
Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Umstrukturierung, Personalabbau, Betriebsänderung, Aktuelle Rechtsprechung, Jugend- und Auszubildenenvertretung, Betriebsratvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte, Mobbing, Konfliktbewältigung und Mediation
Publikationen:
noch keine
Motivation:
Von Kindesbeinen an, begeisterte mich die Tätigkeit als Interessenvertreter, so dass ich als Klassensprecher, Schulsprecher und Studentenvertreter aktiv war und erste Erfahrungen sammelte. Gerade als auf die Arbeitnehmer- und Betriebsratsseite spezialisierter Anwalt ist es mir heute möglich, diese Gruppen bei ihrer Arbeit bestmöglich zu unterstützen. Neben der abwechslungsreichen Gestaltung der Seminare ist es mir ein Anliegen, auch komplexe Themen in verständlicher Sprache zu vermitteln. Zur besseren Veranschaulichung der Seminarinhalte kann ich auf ein breites Repertoire an eigenen Fällen aus meiner Anwaltstätigkeit zurückgreifen. Die Referententätigkeit sehe ich als sinnvolle und kreative Ergänzung meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht, die es mir gleichzeitig ermöglicht, mein Wissen an Betriebsräte und andere Interessenvertreter auf Arbeitnehmerseite weiterzugeben.















