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Behinderung der Betriebsratsarbeit

Vom Unterlassungsantrag bis zur Strafanzeige: So setzen Sie dem Arbeitgeber Grenzen!

Reibereien mit dem Arbeitgeber gehören zum Alltag des Betriebsrats. Dass man sich nicht immer einig ist, liegt in der Natur der Sache. Nur: Was ist, wenn die Fronten total verhärtet sind? Wie kann man sich wehren, wenn der Arbeitgeber die Tätigkeit des Betriebsrats massiv untergräbt und Betriebsratsmitglieder systematisch benachteiligt werden?

Das Betriebsverfassungsgesetz gibt dem Betriebsrat eine Reihe von Möglichkeiten, um der Behinderung seiner Arbeit wirksam entgegenzutreten. Erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie Ihre Rechte verteidigen und Ihre Handlungsfähigkeit für die Zukunft sichern. Denn: Behinderung von Betriebsratsarbeit ist kein Kavaliersdelikt!
  • Spielregeln kennen: Sie erfahren, welche Regeln das Betriebsverfassungsgesetz für die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat aufstellt.
  • Ob Missachtung der Mitbestimmung oder Öffnen der Betriebsratspost: Wir sagen Ihnen, was wirklich als strafbare Behinderung der Betriebsratsarbeit gilt.
  • Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten nutzen: Hier bekommen Sie das nötige Handwerkszeug, um unfaires Verhalten des Arbeitgebers zu unterbinden.
  • Gesetzliche Grundlagen
    • Ziel des Miteinanders von Arbeitgeber und Betriebsrat
    • Gesetzliches Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit
    • Rechte und Pflichten des Betriebsrats
    • Grenzen öffentlicher Meinungsverschiedenheiten
  • Behinderung der Betriebsratstätigkeit
    • Abgrenzung von einfachen und groben Verstößen
    • Grobe Verstöße gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten
    • Verstöße gegen die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
    • Weitere Verstöße gegen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Störung der vertrauensvollen Zusammenarbeit
    • Verletzende Äußerungen
    • Sachlich falsche Behauptungen
  • Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten des Betriebsrats
    • Verfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG
    • Verhängung von Bußgeldern
    • Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
    • Stolperfalle Strafantrag – mit konkreten Gestaltungshilfen für die Praxis
    • Durchführung von Einigungsstellenverfahren
  • Schutz und Unterstützung betroffener Betriebsratskollegen
    • Abmahnung oder fristlose Kündigung
    • Gehaltskürzungen aufgrund von Betriebsratstätigkeit
    • Schadensersatzforderungen
    • Strafanzeigen
    • Amtsenthebungsverfahren
  • Gedanken- und Erfahrungsaustausch
    • Offene Fragen aus Ihrer täglichen Praxis
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Know-how ausbauen — Abläufe verbessern — Teamwork stärken
Behinderung der Betriebsratsarbeit
14-542A
Ort:    Köln
Termin:    19.06. - 22.06.2012
Seminargebühr
ab 690 €, ab dem 3. Teilnehmer* **
1. TN 890 €, 2. TN 790 €, 3. TN 690 €
* weitere Informationen zu den Staffelpreisen
** zzgl. MwSt. und Tagungspauschale, ggf. Hotel
Hotelpreise 2012
Einzelzimmer / Vollpension: 134.00 € pro Tag
Tagungspauschale Halbpension ohne Übernachtung: 51.00 € pro Tag
(Preise zzgl. MwSt.)