Seminare
Rainer M.
GSE Gesellschaft für soziale Dienstleistungen mbH
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Teilnehmerstimme zu:
Der Betriebsrat im Tendenzbetrieb
Juni 2011 - Berlin
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Teilnehmerstimme zu:
Der Betriebsrat im Tendenzbetrieb
Juni 2011 - Berlin
Der Betriebsrat im Tendenzbetrieb
Das ist möglich: Mitbestimmung trotz eingeschränkter Rechte!
Soziale Einrichtungen, Verlage oder Parteien: Tendenzbetriebe wollen nicht nur Geld verdienen, sondern verfolgen auch karitative, kulturelle oder politische Ziele. Deshalb hat der Arbeitgeber weitergehende Rechte im Arbeitsrecht – dazu gehören auch eingeschränkte Beteiligungsrechte des Betriebsrats!
Was genau sind Tendenzbetriebe? Worauf muss der Betriebsrat hier achten? Bei uns erfahren Sie alles über die vielfältigen Sonderregelungen und können beurteilen, ob Ihr Betrieb überhaupt dem Tendenzschutz unterliegt. Sie lernen, wie Sie Ihre Informationsrechte auch ohne Wirtschaftsausschuss voll nutzen. Und: Unsere Praxis-Tipps helfen Ihnen, die Kollegen – trotz der Einschränkung Ihrer Mitbestimmung – gut zu schützen.
Was genau sind Tendenzbetriebe? Worauf muss der Betriebsrat hier achten? Bei uns erfahren Sie alles über die vielfältigen Sonderregelungen und können beurteilen, ob Ihr Betrieb überhaupt dem Tendenzschutz unterliegt. Sie lernen, wie Sie Ihre Informationsrechte auch ohne Wirtschaftsausschuss voll nutzen. Und: Unsere Praxis-Tipps helfen Ihnen, die Kollegen – trotz der Einschränkung Ihrer Mitbestimmung – gut zu schützen.
- Mit dem Wissen aus diesem Seminar können Sie sicher beurteilen, ob Ihr Betrieb unter den Tendenzschutz fällt und Ihre Beteiligungsrechte dadurch eingeschränkt sind.
- Sie kennen die aktuellen Urteile zum Tendenzschutz – das hilft Ihnen, die rechtlichen Möglichkeiten des Betriebsrats im Tendenzbetrieb voll zu nutzen.
- Hier bekommen Sie wertvolle Praxis-Tipps, damit Sie Ihr Amt trotz eingeschränkter Beteiligungsrechte bestmöglich ausüben können.
- Auf dem Prüfstand: Ist ihr Betrieb ein Tendenzbetrieb?
- Abgrenzung: Betrieb – Unternehmen – Konzern
- Was versteht man unter Tendenzunternehmen / -betrieben
- Richtige Einordnung von „Mischunternehmen“
- Geistig-ideelle Abgrenzungskriterien
- Berichterstattung und Meinungsäußerung
- Auswirkungen auf das Arbeitsrecht
- Erweitertes Fragerecht des Arbeitgebers
- Loyalitätspflichten der Mitarbeiter
- Auswirkungen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz
- Tendenzwidrigkeit als Kündigungsgrund?
- Kündigungsschutz
- Eingeschränkte Beteiligungsrechte für Betriebsräte
- Einschränkungen bei Betriebsänderungen, Interessenausgleich, Sozialplan
- Mitbestimmung bei Arbeitszeitveränderung
- Besonderheiten bei Einstellungen, Versetzung und Entlassungen
- Personalfragebogen: Was ist zulässig?
- Sonderfall Tendenzbetrieb: Ausschluss der Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Kein Wirtschaftsausschuss – Konsequenzen für den Betriebsratsalltag
- Trotzdem: Informationsrechte auch ohne Wirtschaftsausschuss richtig nutzen!
- Das sagt die Rechtsprechung: Wichtige aktuelle Entscheidungen
- Betriebsrat vor Gericht: Verfahren und Besonderheiten bei Rechtsstreitigkeiten
Teilnehmer, die dieses Seminar gebucht haben, besuchten auch
die folgenden Seminare:
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Wichtige Grundlagen für Ersatzmitglieder Teil III
Als Ersatzmitglied die Mitbestimmungsrechte gezielt einsetzen
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Sicher und souverän als Betriebsrat in internationalen Unternehmen
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Der erfolgreiche Betriebsausschuss Teil II
Know-how ausbauen — Abläufe verbessern — Teamwork stärken
Der Betriebsrat im Tendenzbetrieb
10-783A
10-783A
Ort: Berlin
Termin: 16.10. - 19.10.2012
Seminargebühr
ab 690 €, ab dem 3. Teilnehmer* **
1. TN 890 €, 2. TN 790 €, 3. TN 690 €
* weitere Informationen zu den Staffelpreisen
** zzgl. MwSt. und Tagungspauschale, ggf. Hotel
ab 690 €, ab dem 3. Teilnehmer* **
1. TN 890 €, 2. TN 790 €, 3. TN 690 €
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** zzgl. MwSt. und Tagungspauschale, ggf. Hotel
Hotelpreise 2012
Einzelzimmer / Vollpension: 133.45 € pro Tag
Tagungspauschale Halbpension ohne Übernachtung: 52.10 € pro Tag
(Preise zzgl. MwSt.)




















