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Direktionsrecht, Befristung und Co.: Was darf der Arbeitgeber?

Spielraum des Arbeitgebers kennen — Nachteile für die Kollegen vermeiden

Welche Änderungen im Arbeitsverhältnis darf der Arbeitgeber anordnen? Wann muss eine Änderungskündigung ausgesprochen werden? Und wie sieht es mit der Befristung von Arbeitsverträgen aus? Diese Themen spielen eine zentrale Rolle im betrieblichen Alltag. Ohne fundiertes Fachwissen kann der Betriebsrat hier nicht mitreden. Denn: Es gibt eine Menge Feinheiten zu beachten. In unserem Spezialseminar erfahren Sie, welche Rechte der Arbeitgeber bei der inhaltlichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen hat. Natürlich ist nicht alles erlaubt! Wir sagen Ihnen, wie Sie die unzulässige Ausübung des Direktionsrechts stoppen und die Interessen der Kollegen optimal vertreten.
  • Was ist erlaubt? Wir zeigen Ihnen, was unter das Direktionsrechts des Arbeitgebers fällt und wo es endet.
  • Versetzung oder Änderungskündigung? Sie lernen, wann der Arbeitgeber eine Versetzung vornehmen darf und wo der Unterschied zur Änderungskündigung liegt.
  • Sie wissen, welche Arbeitsverträge der Arbeitgeber befristet abschließen kann und wann Befristungen unwirksam sind.
  • Inhalt und Grenzen des Direktionsrechts
    • Verhalten, Arbeitszeit und Arbeitsort: Welche Weisungen darf der Arbeitgeber erteilen?
    • Schranken kennen: Wissen, was die Gestaltungsmacht des Arbeitgebers begrenzt
    • Ab wann ist eine Änderungskündigung erforderlich?
  • Änderungskündigung im Fokus
    • Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
    • Wie kann der Arbeitnehmer reagieren?
    • Was kann der Kündigungsschutz bewirken?
    • Wann muss eine Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht werden?
  • Versetzung von Arbeitnehmern
    • Abgrenzung zum Direktionsrecht und zur Änderungskündigung
    • Versetzungsklauseln im Arbeitsvertrag
    • Grenzen zeigen: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ausschöpfen
    • Versetzung von BR-Mitgliedern
  • Befristung: Arbeit auf Zeit
    • Wann darf ein Arbeitsvertrag befristet werden?
    • Überwachungspflicht des BR bei den verschiedenen Befristungsregelungen
    • Unterschiede zwischen Befristungen mit und ohne Sachgrund
    • Folgen bei unwirksamer Befristung
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Direktionsrecht, Befristung und Co.: Was darf der Arbeitgeber?
22-802A
Ort:    Hamburg
Termin:    26.06. - 29.06.2012
Seminargebühr
ab 690 €, ab dem 3. Teilnehmer* **
1. TN 890 €, 2. TN 790 €, 3. TN 690 €
* weitere Informationen zu den Staffelpreisen
** zzgl. MwSt. und Tagungspauschale, ggf. Hotel
Hotelpreise 2012
Einzelzimmer / Vollpension: 135.31 € pro Tag
Tagungspauschale Halbpension ohne Übernachtung: 47.90 € pro Tag
(Preise zzgl. MwSt.)