Seminare
Marco R.
Hettich FurnTech GmbH & Co. KG
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Teilnehmerstimme zu:
Intensiv-Seminar Bundesdatenschutzgesetz
März 2011 - Berlin
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Intensiv-Seminar Bundesdatenschutzgesetz
März 2011 - Berlin
Intensiv-Seminar Bundesdatenschutzgesetz
Alles unter Kontrolle? Die zentrale Bestimmung zum Datenschutz in Unternehmen
Von PC- und Internet-Aktivitäten über Zeiterfassungssysteme bis hin zu Videoüberwachung: Datenschutz ist ein wirklich heißes Thema. Kennen Sie Ihre Rechte als Betriebsrat? Können Sie Ihre Kollegen vor rechtswidrigen Kontrollmaßnahmen schützen?
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) setzt die wesentlichen Maßstäbe beim betrieblichen Datenschutz. Wir informieren Sie über die umfangreichen Möglichkeiten, die das BDSG zum Schutz vor unberechtigtem Umgang mit personenbezogenen Daten eröffnet. Sie erfahren, wie Sie die Bestimmungen des BDSG rechtssicher umsetzen und welche Neuerungen der Gesetzgeber zum Arbeitnehmerdatenschutz plant.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) setzt die wesentlichen Maßstäbe beim betrieblichen Datenschutz. Wir informieren Sie über die umfangreichen Möglichkeiten, die das BDSG zum Schutz vor unberechtigtem Umgang mit personenbezogenen Daten eröffnet. Sie erfahren, wie Sie die Bestimmungen des BDSG rechtssicher umsetzen und welche Neuerungen der Gesetzgeber zum Arbeitnehmerdatenschutz plant.
- In diesem Seminar erfahren Sie alles Wissenswerte zu den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und seinen Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten.
- Sie wissen, wo Sie ansetzen können, um den Datenschutz in Ihrem Betrieb deutlich zu verbessern.
- Ob Videoüberwachung oder Ortungssysteme: Hier erfahren Sie, welche Neuregelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz im BDSG geplant sind.
- Basiswissen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Mit wichtigen Begriffen sicher umgehen
- Verbot des Umgangs mit personenbezogenen Daten
- Ausnahme 1: Der Betroffene willigt ein
- Ausnahme 2: Durch Rechtsvorschrift erlaubt
- Verhältnis zwischen BDSG und BetrVG
- Datenschutzregelungen im BDSG — Grundzüge
- Zweckbestimmung in der betrieblichen Praxis
- Betriebsvereinbarung oder Gesetz als Erlaubnisnorm
- Schutz sensibler Daten (z.B. Gesundheitsdaten)
- Datenschutzbeauftragter: Aufgaben und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Rechte der Arbeitnehmer
- Pflicht zur Benachrichtigung
- Recht auf Auskunftserteilung
- Wann Daten zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren sind
- Regelungen zur Videoüberwachung
- Regelungen zur Telefon-, Internet- und E-Mail-Nutzung
- Ausblick: Geplante Neuregelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz im BDSG
- Spezialregelungen zum Datenschutz im bzw. bei Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
- Bestimmungen zu Videoüberwachung, Ortungssystemen, biometrischen Verfahren
- Pflichten zur Unterrichtung der Arbeitnehmer
- Überwachung ohne Kenntnis des Arbeitnehmers
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55 %
Wichtige Grundlagen für Ersatzmitglieder Teil III
Als Ersatzmitglied die Mitbestimmungsrechte gezielt einsetzen
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Intensiv-Seminar Bundesdatenschutzgesetz
70-005A
70-005A
Ort: Köln
Termin: 11.09. - 14.09.2012
Seminargebühr
ab 690 €, ab dem 3. Teilnehmer* **
1. TN 890 €, 2. TN 790 €, 3. TN 690 €
* weitere Informationen zu den Staffelpreisen
** zzgl. MwSt. und Tagungspauschale, ggf. Hotel
ab 690 €, ab dem 3. Teilnehmer* **
1. TN 890 €, 2. TN 790 €, 3. TN 690 €
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** zzgl. MwSt. und Tagungspauschale, ggf. Hotel
Hotelpreise 2012
Einzelzimmer / Vollpension: 134.00 € pro Tag
Tagungspauschale Halbpension ohne Übernachtung: 51.00 € pro Tag
(Preise zzgl. MwSt.)




















