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Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung: Was brachte die Reform 2011?

Ob Drehtürklausel oder Mindestlöhne: Das ändert sich beim Thema Leiharbeit

Das Thema Leiharbeit ist für Betriebräte ein heißes Eisen: Einerseits müssen Sie die Rechte der Leiharbeitnehmer schützen, andererseits sollen Sie die Interessen der Stammbelegschaft wahren. Mit diesem Seminar schaffen Sie den Spagat. Hier lernen Sie, wie Sie beim Einsatz von Leiharbeitnehmern richtig mitbestimmen. Dabei stehen die aktuellen Änderungen beim Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) im Mittelpunkt. Denn: 2011 hat sich einiges getan.

Ob Mindestlöhne, Verhinderung des Drehtüreffekts oder Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen: Unsere Referenten vermitteln Ihnen einen kompakten Überblick über das neue AÜG. Mit konkreten beispielen zeigen wir Ihnen, was Sie tun können, damit Zeitarbeiter und Stammbelegschaft optimal von ihren gestärkten Rechten profitieren.
  • Was ist neu? Sie kennen alle aktuellen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und die Neuregelungen zum Thema Leiharbeit.
  • Vom Einsichtsrecht in Überlassungsverträge bis zur Betriebsvereinbarung: Hier erfahren Sie alles über die Zuständigkeiten, Rechte und Möglichkeiten des Betriebsrats im Verleiher- und Entleiherbetrieb.
  • Aktiv gegen Dumpinglöhne und den Abbau der Stammbelegschaft: Wir zeigen Ihnen, wie Sie Verstöße des Arbeitgebers gegen gesetzliche Bestimmungen unterbinden.
  • Einsatz von Arbeitnehmern aus fremden Betrieben
    • Reform 2011: Die neuen Regelungen im Überblick
    • Begriffe der Arbeitnehmerüberlassung: Was bedeutet „wirtschaftliche Tätigkeit“ und „vorübergehend“?
    • Erlaubnispflichtig: Verleihung innerhalb des Konzerns
    • Sonstige Formen des Fremdpersonaleinsatzes
    • Informationspflicht über freie Stellen im Unternehmen?
  • Rechtsbeziehungen bei Leiharbeitsverhältnissen
    • Die „Drehtürklausel“ zum Schutz der Stammbelegschaft
    • Rechtsbeziehung im Dreieck: Verleiher — Leiharbeitnehmer — Entleiher
    • Grundsatz des „equal-pay“ und die Abweichung durch Tarifvertrag
    • Durch Rechtsverordnung zur Lohnuntergrenze
    • Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen und -diensten
  • Folgen unrechtmäßiger Arbeitnehmerüberlassung
    • Gründe und Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Überlassungsverträgen
    • Entsteht ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher?
    • Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten
  • Betriebsverfassungsrechtliche Fragen
    • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der „Einstellung“ von Leiharbeitnehmern
    • Einsichtsrecht des Betriebsrats in Überlassungsverträge
    • Rechte des Leiharbeitnehmers im Entleihbetrieb
    • Betriebsvereinbarung zum Fremdpersonaleinsatz
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Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung: Was brachte die Reform 2011?
22-504A
Ort:    Nürnberg
Termin:    04.12. - 07.12.2012
Seminargebühr
ab 690 €, ab dem 3. Teilnehmer* **
1. TN 890 €, 2. TN 790 €, 3. TN 690 €
* weitere Informationen zu den Staffelpreisen
** zzgl. MwSt. und Tagungspauschale, ggf. Hotel
Hotelpreise 2012
Einzelzimmer / Vollpension: 128.00 € pro Tag
Tagungspauschale Halbpension ohne Übernachtung: 45.00 € pro Tag
(Preise zzgl. MwSt.)