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Petra Z.
Martinsclub Bremen e.V.

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Teilnehmerstimme zu:
Schwerbehindertenvertretung Teil II
März - Dresden
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Schwerbehindertenvertretung Teil II

Besonderer Schutz: Die Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer

Wie kommt es zur Feststellung einer Schwerbehinderung oder zu einer Gleichstellung? Welche besonderen Ansprüche können schwerbehinderte Menschen im Beruf geltend machen? Wie kann die Schwerbehindertenvertretung Einfluss auf personelle Einzelmaßnahmen nehmen?
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen grundlegende Fragen über die speziellen Rechte behinderter Arbeitnehmer. Leicht verständlich und praxisnah erfahren Sie alles Wissenswerte — vom Benachteiligungsverbot über den Zusatzurlaub bis hin zum besonderen Kündigungsschutz. Egal, ob Einstellung, Beschäftigung oder Kündigung: Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich als Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen stark machen können.
  • Egal ob im Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren oder bei der Wahrnehmung besonderer Rechte im Beruf — wir sagen Ihnen, wie Sie Ihre behinderten Kollegen bestmöglich unterstützen.
  • Von der Einstellung bis zur Kündigung: Sie kennen Ihre Beteiligungsrechte bei personellen Maßnahmen und wissen, wie Sie diese mit Erfolg geltend machen.
  • Die leicht umsetzbaren Tipps unserer Kommunikationstrainer helfen Ihnen, Ihre Beratungskompetenz gezielt auszubauen.
  • Zwischen professioneller Beratung und persönlicher Betroffenheit (1 Tag)
    • Definition der eigenen Rolle
    • Erwartungen des Ratsuchenden klären
    • Aktives Zuhören und Fragetechnik
    • Eigen- und Fremdwahrnehmung
  • Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gleichstellung
    • Wie wird der Grad der Behinderung bestimmt?
    • Anträge richtig stellen
    • Der Ablauf des Feststellungs- und Gleichstellungsverfahrens
  • Besondere Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer
    • Verbot (fast) jeder Benachteiligung
    • Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz
    • Recht auf Beschäftigung in Teilzeit
    • Ablehnung von Mehrarbeit
    • Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
  • Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei personellen Maßnahmen
    • Einsichtsrecht in Bewerbungsunterlagen
    • Teilnahmerecht an Vorstellungsgesprächen
    • Versetzungen und Aufhebungsverträge — nicht ohne Schwerbehindertenvertreter!
    • Besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
  • Rechte einfordern und durchsetzen
    • Entscheidungen aussetzen
    • Das Bußgeldverfahren
    • Der Gang zum Gericht
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Schwerbehindertenvertretung Teil II
45-218A
Ort:    Trier
Termin:    15.10. - 19.10.2012
Seminargebühr
ab 990 €, ab dem 2. Teilnehmer* **
1. TN 1090 €, 2. TN 990 €
* weitere Informationen zu den Staffelpreisen
** zzgl. MwSt. und Tagungspauschale, ggf. Hotel
Hotelpreise 2012
Einzelzimmer / Vollpension: 126.00 € pro Tag
Tagungspauschale Halbpension ohne Übernachtung: 45.00 € pro Tag
(Preise zzgl. MwSt.)