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Albrecht S.
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"Die Mitbestimmung in "sozialen Angelegenheiten" nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind die stärksten Rechte, die der G..." » weiter lesen
Teilnehmerstimme zu:
Soziale Angelegenheiten: Der Kernbereich der aktiven Mitbestimmung
August 2011 - Timmendorfer Strand
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Soziale Angelegenheiten: Der Kernbereich der aktiven Mitbestimmung

Werden Sie zum „Gesetzgeber“ Ihres Betriebs

Arbeitszeit, Urlaub, Mitarbeiterkontrolle oder Lohngestaltung: All das und noch mehr umfasst die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. In keinem anderen Bereich hat der Betriebsrat mehr Beteiligungsrechte. Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten, im Sinne der Kollegen aktiv zu werden und sogar Betriebsvereinbarungen zu erzwingen.

In diesem Seminar erfahren Sie alles, was Sie über Ihre umfassenden Rechte wissen müssen. Wir zeigen Ihnen, wie der Betriebsrat sein Initiativrecht nutzen und brisante Themen auch gegen den Willen des Arbeitgebers angehen kann. So können Sie Ihre starken Einflussmöglichkeiten in sozialen Angelegenheiten auch praktisch durchsetzen.
  • Sie kennen den Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten und wissen, was „Initiativrecht“ und „erzwingbar“ bedeutet.
  • Die Praxis-Tipps aus diesem Seminar helfen Ihnen, Ihre Handlungsmöglichkeiten zur Um- und Durchsetzung der sozialen Mitbestimmung in Ihrem Betrieb sicher anzuwenden.
  • Arbeitszeit, Mitarbeiterkontrolle oder Betriebskindergarten: Sie wissen, wie Sie mit betrieblichen Vereinbarungen positive Regelungen für Ihre Kollegen schaffen.
  • Grundlagen der erzwingbaren Mitbestimmung
    • Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Überblick
    • Was heißt erzwingbare Mitbestimmung und Initiativrecht?
    • Grenzen durch Gesetz und Tarifvertrag
    • Was geschieht in Not- und Eilfällen?
    • Betriebsvereinbarung und Regelungsabsprache
  • Wichtige Bereiche der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
    • Rund um die Arbeitszeit
    • Überstunden und Pausen
    • Urlaubsplanung und Urlaubsgrundsätze
    • Möglichkeiten der Lohngestaltung
    • Prämien, Leistungszulagen
    • Sonstige leistungsbezogene Entgelte
    • Technische Einrichtungen zur Kontrolle der Arbeitnehmer
    • Ordnung und Verhalten im Betrieb
    • Gesundheitsförderung im Betrieb
    • Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
    • Kantinen, Betriebskindergärten und andere betriebliche Sozialeinrichtungen
    • Betriebliches Vorschlagswesen
    • Durchführung von Gruppenarbeit
  • Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
    • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
    • Einigungsstellenverfahren bei Regelungsstreitigkeiten
    • Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht bei Rechtsstreitigkeiten
  • Rechtsprechung zu aktuellen Themen des § 87 BetrVG
Teilnehmer, die dieses Seminar gebucht haben, besuchten auch
die folgenden Seminare:
55 %
Wichtige Grundlagen für Ersatzmitglieder Teil III
Als Ersatzmitglied die Mitbestimmungsrechte gezielt einsetzen
23 %
Mitbestimmung trotz Globalisierung: Ausländische Mutter — deutsche Tochter
Sicher und souverän als Betriebsrat in internationalen Unternehmen
22 %
Der erfolgreiche Betriebsausschuss Teil II
Know-how ausbauen — Abläufe verbessern — Teamwork stärken
Soziale Angelegenheiten: Der Kernbereich der aktiven Mitbestimmung
12-002A
Ort:    Stuttgart
Termin:    02.07. - 06.07.2012
Seminargebühr
ab 890 €, ab dem 3. Teilnehmer* **
1. TN 1090 €, 2. TN 990 €, 3. TN 890 €
* weitere Informationen zu den Staffelpreisen
** zzgl. MwSt. und Tagungspauschale, ggf. Hotel
Hotelpreise 2012
Einzelzimmer / Vollpension: 129.29 € pro Tag
Tagungspauschale Halbpension ohne Übernachtung: 40.34 € pro Tag
(Preise zzgl. MwSt.)